Sonntag, 5. April 2026

Glasmalerei-Restaurierungen zu oft unsensibel ausgeführt - Glasmaler-Experte Martin Halter Bern analysiert und korrigiert

 


Zu oft werden unqualifizierte Reparaturen oder Restaurierungen an geschädigten, in Mitleidenschaft gezogene Glasmalereien in Kirchen ausgeführt, welche eigentlich restriktiv zu beanstanden wären… jedoch niemand der Beteiligten möchte während einer noch möglichen Einflussnahme auf der Baustelle oder unmittelbar danach die jeweilige Verantwortung übernehmen, um fehlerhafte Eingriffe zu thematisieren oder zu benennen, geschweige denn verbessern zu lassen.

Insbesondere die verantwortlichen Vertreter:innen der zuständigen Denkmalpflege oder Historiker:innen - tun sich in ihrer Funktion als Begleiter:in teils schwer und sie sind vielfach überfordert. Aber sie hätten doch die Aufgabe zu erfüllen, das jeweils beauftragte Atelier, welches eine Restaurierung umsetzen soll, zu begleiten und ihre Aktivitäten nachvollziehbar zu kontrollieren und zu überprüfen - was, wie, wo vollbracht werden soll. 

Obwohl der Wissensstand eines Historikers oder einer Historikerin es meistens als beträchtlich einzustufen gilt, würde man von denselben auch erwarten dürfen, falls ihnen das Wissen über eine bestimmte Sparte fehlt oder nicht vollumfänglich zur Verfügung stünde, dass sie sich auch im Interesse des Kulturerbes dazu offen äussern würden. Eine kommunikativ-ablenkende Überspielung ihres aktuellen Kenntnis-/Wissensstandes, wäre im Interesse aller Involvierten jeweils zwingend zu vermeiden. Gegenüber der Bauherrschaft ist es nicht zu verantworten, wenn bei einer bestimmten berufsspezifischen Sparte die Kenntnisse fehlen, einen solchen Sachverhalt nicht im Voraus klärend zu thematisieren. – Es bestehen zu viele Gefahren, dass noch intakt Bestehendes ungewollt vernichtet werden könnte.

Mehrere Baustellen mit Restaurierungsvorhaben, wo geschädigte Glasmalereien jeweils einer Überarbeitung (zur Sicherung /zum Schutz) unterzogen wurden - wo gleichsam meine Atelier-Aktivitäten in diesem Bereich beansprucht wurden - konnte bereits nach kurzer Zeit, also zu Beginn bei einer ersten Analyse festgestellt werden, dass durch vormals dilettantischen Eingriffe an der Original-Substanz, zusätzliche Schädigungen oder nicht sensibilisierte Veränderungen aktiviert wurden. In solch zu beanstandenden Fällen, werden in der Regel die jeweils Verantwortlichen – Handwerker:innen oder Kunsthistoriker:innen – selten genug zur Rechenschaft gezogen. Dies wird vielfach bloss legitimiert. Bei dieser Gelegenheit auf Baustellen, verlautbaren sich einige Historiker:innen nur distanziert dazu: «Fehlleistungen bei Restaurierungen seien jeweils den historischen Epochen und Gegebenheiten zu zuordnen und geschuldet...?» Aus demselben Blickwinkel wurden andereseits, unsere Dienstleistungen bei Restaurierungen von Glasmalereien auch schon aberkannt, weil unsere  Ansprüche betr. Verarbeitungstechnik und Sorgfaltspflicht zu überhöht eingestuft würden...

aktualisiert per 05.04.2026            Presse-Artikel 20.05.2025







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